Warnstreikfreigabe durch den dbb
Download Flugblatt_Einkommensrunde_2017_Nr6_dbb
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
beigefügt erhalten Sie die allgemeine Warnstreikfreigabe zur Einkommensrunde 2017 für die Zeit vom 19. Januar 2017 bis einschließlich 30. Januar 2017 sowie das mitglieder-info „Betätigung des Zeiterfassungsgeräts vor Beginn und nach Beendigung des (Warn-)Streiks?“ zur Kenntnis und weiteren Verteilung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Anja Kissig
Sekretärin
dbb beamtenbund und tarifunion
Betätigung des Zeiterfassungsgeräts vor Beginn und nach Beendigung des (Warn-)Streiks?
Berufsschullehrer als Seniorexperte in Moldawien
Berufsschullehrer als Seniorexperte in Moldawien
Mein jüngster Einsatz in Sachen Berufsausbildung führte mich nach Moldawien. Im Auftrag des Senior Experten Service (SES) - der Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit ging es in die Hauptstadt Chisinau. Mit Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien flog ich von Leipzig über Wien in das kleine, rund drei Millionen Einwohner zählende Land in Südosteuropa. Im Gepäck hatte ich auch meine langjährige Berufserfahrung in beiden deutschen Berufsausbildungs -systemen. Das Centrul de Excelenta in Constructij / Extellenzzentrum Bau in Chisinau ist ein staatliches Berufskolleg, an dem ich „Hilfe zur Selbsthilfe in der Installateurausbildung" gegeben habe.
Info-Blatt der DSTG
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den Bezügen für Januar 2017 haben die Beamten des Landes auch die aus dem Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetz resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen erhalten.
Hierzu erreichten insbesondere die DPolG und die DSTG zahlreiche Anfragen zur Auslegung und zum Verständnis der Ausführungen im Hinweisblatt zur Bezügemitteilung 01/17.
Wir übersenden das im Anhang beigefügte Info-Blatt der DSTG mit entsprechenden Anhängen, das in enger Abstimmung zwischen dbb, dlz ost und MF entstanden ist.
Mit kollegialen Grüßen
Udo Reinecke
Mitglied LBPR Halle
Merkblatt zur amtsangemessenen Alimentation
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bekanntermaßen erhalten auf Grundlage des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes vom 24.11.2016 alle Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt rückwirkend zum 01.04.2011 Nachzahlungen ihres jeweiligen Grundgehaltes. Durch dieses Gesetz soll der Zustand der verfassungswidrigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt beseitigt werden.